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Abstract

Die Neuordnung des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts war eine Jahrhundertreform. Sie hat sowohl zu grossen materiell-rechtlichen Änderungen geführt, als auch fundamentale organisatorische Änderungen nach sich gezogen, indem sie die Einrichtung von unabhängigen Fachbehörden verlangte. Im Kanton Bern haben per 01.01.2013 elf kantonale Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) die mehr als 300 kommunalen, in der Mehrzahl mit dem Gemeinderat identischen Vormundschaftsbehörden abgelöst. Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden wurden seit dem Inkrafttreten der Revision durch ein Monitoring und eine Evaluation begleitet. Diese dienten dazu, Schwierigkeiten und Probleme im laufenden Implementierungsprozess zu benennen und aus einer externen Perspektive Aussagen darüber zu treffen, wie weit die Implementierung des KESR bereits fortgeschritten ist.

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