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Abstract

733 unbegleitete minderjährige Personen reichten 2017 in der Schweiz ein Asylgesuch ein. Gegenüber den Bestimmungen für erwachsene Asylsuchende sieht das Gesetz bei den unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden (UMA) einige Sonderregelungen vor – so die prioritäre Behandlung der Gesuche und die Bestimmung einer Vertrauensperson bzw. einer Beistandschaft oder Vormundschaft, um das Kindesinteresse zu schützen.

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