Résumé

Im Mai 2017 entschied das Bundesgericht, dass kein verfassungsmässiger Anspruch auf den Besuch einer Regelschule für ein Kind mit Behinderung besteht. Dem Entscheid liegt das Kriterium des Kindswohls zu Grunde. Im Umkehrschluss heisst dieser Urteilsspruch, dass mit der Begründung des Wohls von Kindern mit Behinderung bestehende Strukturen begünstigt und die Umsetzung von inklusiven Schulen gehemmt wird. Ein Umdenken bei der institutionellen schulischen Segregation scheint dringend gefordert.

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