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Abstract
Geflüchtete Personen in der Schweiz treffen auf eine komplexe Situation, wenn es um den Zugang
zu Bildung geht. Dies hat mit dem Zusammenspiel zwischen den drei unterschiedlichen
Rechtsbereichen, Bildung, Asyl und Integration, sowie der föderalen Ausgestaltung der
Kompetenzen, zu tun. Im folgenden Artikel wird die grundlegende rechtliche Situation dargestellt,
sowie die speziellen Bereiche der frühen Förderung, respektive die Angebote für Kinder im
Vorschulalter (0 bis 4-Jährige), der obligatorische Grundschulunterricht (4 bis 15-Jährige), die
nachobligatorische (Aus)Bildung (ab 16 Jahren) und die Berufsbildung (ab 16 Jahren) thematisiert.
Schliesslich fasst der Artikel die wichtigsten Aspekte zusammen.