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Abstract

Das Erwachsenenschutzrecht von 2013 brachte auch eine Reorganisation der Entscheidbehörden. Durch deren Professionalisierung sollte die gesetzliche Hierarchie von auftraggebender Behörde und mandatsführender Beistandsperson wiederhergestellt werden. Wie wird das Verhältnis von beiden Seiten heute wahrgenommen?

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