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Abstract

Anni Lanz, Menschenrechtsaktivistin, Ehrendoktorin der Universität Basel und Flüchtlingshelferin, versuchte, einen abgewiesenen, psychisch kranken Asylsuchenden in die Schweiz zurückzuholen. Lisa Bosia Mirra, Flüchtlingshelferin und ehemalige Tessiner Kantonsparlamentarierin (SP), verhalf 20 Personen, mehrheitlich unbegleiteten Minderjährigen aus Eritrea und Syrien, die Grenzen zwischen Italien und der Schweiz im Sommer 2016 zu überqueren. Beide Frauen sind durch die Polizei angehalten und anschliessend strafrechtlich verurteilt worden. Anni Lanz wurde zu einer Geldbusse von 800 Franken durch das Bezirksgericht Brig bzw. das Kantonsgericht Wallis verurteilt. Das Urteil wurde inzwischen durch das Bundesgericht bestätigt.1 Lisa Bosia Mirra erhielt im zweitinstanzlichen Verfahren eine Geldbusse von 2000 Franken durch das Appellationsgericht des Kantons Tessin. Diese Verurteilungen werden ins Strafregister eingetragen. Im Gegensatz dazu steht der im März 2020 ergangene Freispruch der Förderung des rechtswidrigen Aufenthalts von Norbert Valley durch das Polizeigericht in La Chaux-de-Fonds. Der Pfarrer beherbergte und verpflegte gelegentlich einen abgewiesenen Asylsuchenden aus Togo.

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