Résumé

Der Begriff der Interdisziplinarität fand über eine wenig formalisierte Leitidee auf Bundesebene Eingang in die 2013 neu geschaffenen KESB. In der politischen Debatte standen strukturelle Fragen der (inter-)disziplinären Besetzung und die Organisationsform im Vordergrund. Die Umsetzung der Interdisziplinarität erfuhr in den verschiedenen Kantonen und Regionen jedoch unterschiedliche Konturierungen je nach gewählter organisationaler Rahmung, der Anordnung der Disziplinen im Spruchkörper wie auch der konkreten Fallbearbeitung bis hin zum interdisziplinär gefassten Entscheid der Behörde. Dieser Artikel zeigt auf, dass eine interdisziplinär besetzte Behörde nicht ein Qualitätsmerkmal an sich darstellt. Es müssen auf strategischer, struktureller und kultureller Ebene der Behörde Rahmenbedingungen geschaffen werden, welche interprofessionelle Zusammenarbeit innerhalb der Behörde ermöglichen, begünstigen und sicherstellen.

Détails

Actions

PDF